
Individuelle Schulungsplanung – von E-Learning bis In-House.
Gestalten Sie Ihre Brandschutzhelfer-Schulungen flexibel – wählen Sie zwischen E-Learning, In-House-Kursen direkt bei Ihnen vor Ort oder Schulungen in unseren modernen Schulungsräumen.
Bei Ihnen vor Ort im Ruhrgebiet, Münsterland und Ennepe-Ruhr-Kreis – oder in unserer Niederlassung in Waltrop.
In Deutschland und allen europäischen Ländern sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die Aufgaben im betrieblichen Brandschutz übernehmen. In Betrieben mit normaler Brandgefahr, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, sollten etwa 5 % der Belegschaft als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausgebildet werden. In anderen Betrieben liegt der Anteil bei rund 10 %. Für bestimmte Einrichtungen wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten strengere Vorschriften.
Die Inhalte der Ausbildung für Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sollten alle drei Jahre regelmäßig aufgefrischt werden. Mitarbeiter, die feuergefährliche Tätigkeiten ausführen, sowie Nachtwächter und Sicherheitspersonal, sollten mindestens einmal jährlich an einem Auffrischungskurs teilnehmen.


Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Grundlagen der Evakuierung
- Praktische Übung am Brandsimulator
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist die Grundlage für alle Mitarbeitenden, die die Funktion Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ausführen sollen.
Auch für alle weiteren Mitarbeitenden empfiehlt sich die Schulung zum Brandschutzhelfer, da eine Brandgefahr jederzeit allgegenwärtig ist.
Kursdurchführung in 180 Minuten + Zertifikat
Nicht das passende dabei?
99 €
Für Einzelpersonen
Bei Buchung unserer Terminierten Kurse in Waltrop.
- nach ASR A2.2
- nach DGUV 205-023
- nach Arbeitsschutzgesetz § 10
- alle Berufsgenossenschaften
- alle Unfallkassen
899 €
Für Firmenkunden
Mit Gruppengrößen von 7 – 20 Teilnehmenden.
- nach ASR A2.2
- nach DGUV 205-023
- nach Arbeitsschutzgesetz § 10
- alle Berufsgenossenschaften
- alle Unfallkassen
Häufige Fragen zur Brandschutzhelferausbildung
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Pflichten und gesetzliche Anforderungen – damit Sie und Ihr Team bestens vorbereitet sind.
Ab wann braucht mein Unternehmen Brandschutzhelfer?
Ab dem ersten angestellten Mitarbeiter sind Betriebe laut ASR A2.2 und DGUV Information 205‑023 verpflichtend, Brandschutzhelfer zu benennen.
Dabei müssen zu jeder Zeit mindestens 5% der vor Ort befindlichen Mitarbeitenden Brandschutzhelfer sein unabhängig vom Homeoffice, Schichtbetrieb und Urlauben.
Wie lange dauert die Schulung?
Die Ausbildung umfasst meist 2 UE á 60 Minuten Theorieunterricht und 1 UE á 60 Minuten Praxis und Löschübungen.
Welche Inhalte werden in der Brandschutzhelfer Schulung vermittelt?
Theorie: rechtliche Grundlagen, Organisation, Brandklassen, Löschmittel, Verhalten im Brandfall, Evakuierung, Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen.
Praxis: Feuerlöscher-Training mit Firetrainer, Demonstrationen (z. B. Fettbrand), Umgang von Handfeuerlöschern und Wandhydranten .
Wie oft muss ich die Ausbildung auffrischen?
Die regelmäßige Wiederholung wird von der DGUV empfohlen – meist alle 3 bis 5 Jahre, teils sogar alle 2 Jahre, insbesondere bei geänderten Gefährdungen.
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende mitbringen?
Teilnehmen können grundsätzlich alle volljährigen Mitarbeiter mit gesundheitlicher Eignung.
Theorie online – ist das möglich?
Der Theorieunterricht kann auch online durchgeführt werden. Der Praxisteil muss jedoch in Präsenz erfolgen.
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