Rechtsgrundlagen Brandschutzhelfer
Was Arbeitgeber wissen müssen – gesetzliche Pflichten, Vorschriften und Empfehlungen auf einen Blick.
Warum ist die Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber sind laut Gesetz verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen. Dazu gehört auch die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Grundlage dafür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie konkret die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten Vorkehrungen zu treffen für:
- Erste Hilfe
- Brandbekämpfung
- Evakuierung der Beschäftigten
Er hat hierfür die erforderliche Anzahl von Beschäftigten durch Ausbildung zu benennen.
ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
- Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – abhängig von Gefährdungsbeurteilung auch mehr.
- Die Ausbildung muss praktische Löschübungen beinhalten.
- Wiederholung: empfohlen alle 3–5 Jahre oder bei besonderen betrieblichen Änderungen.
DGUV Information 205-023 – Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Regelt Inhalte, Umfang und Qualität der Ausbildung
- Dauer: ca. 3-4 Stunden (Theorie + Praxis)
- Ziel: sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Evakuierung
Häufige Fragen
Pflichten kennen – Haftung vermeiden.
Für wen ist eine Ausbildung erforderlich?
Für alle Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe
Besonders wichtig bei hohem Personenverkehr (Einzelhandel, Schulen, Praxen) und erhöhter Brandgefährdung (Werkstätten, Labore)
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Nur fachkundige Ausbilder mit entsprechender Qualifikation dürfen Brandschutzhelfer schulen.
Unser Team besteht ausschließlich aus aktiven Feuerwehr- und Rettungskräften mit Führungserfahrung – wir erfüllen und übertreffen diese Anforderungen.
Wie wird die durchgeführte Schulung nachgewiesen?
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden ein Teilnahmezertifikat – dieses dient dem Arbeitgeber als Nachweis gegenüber Behörden oder Berufsgenossenschaften.
Wir übernehmen für Sie:
- Lehrgangs- und Teilnehmerdokumentation
- Ausstellung der Personenbezogenen Zertifikate
- Auffrischungsempfehlungen
Was droht bei Nichteinhaltung der Gesetzlichen Vorgaben?
Die Missachtung der gesetzlichen Pflichten kann erhebliche Konsequenzen haben: Bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden (z. B. durch das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft) drohen Bußgelder und behördliche Auflagen. Kommt es zu einem Brandereignis und es fehlen ausgebildete Brandschutzhelfer, kann dies straf- oder zivilrechtliche Folgen für das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen haben – insbesondere dann, wenn Personen zu Schaden kommen. Auch versicherungsrechtlich kann eine fehlende oder mangelhafte Umsetzung zum Problem werden. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus der ASR A2.2 sowie § 10 Arbeitsschutzgesetz.
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